GATE 9 Health Club

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stand 01.01.2022

1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen GATE 9 Seestadt GmbH und den Mitgliedern.

2. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung des Online Services mit Zugang zur Eichrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.

(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche können in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen.

(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot ist das Mitglied verpflichtet, GATE 9 den durch diesen Verstoß verursachten Schaden zu ersetzen.

(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.

3. Nutzung der Einrichtung

(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zugangsmedium (derzeit: Mitgliedsband). Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage des Mitgliedsbandes. Das Mitglied ist verpflichtet, das Mitgliedsband sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung ist unter www.gate9.at/hausordnung einsehbar. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

(3) Im Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. GATE 9 ist berechtigt, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten genutzte Spinde und Spinde, welche genutzt werden, obwohl sich das Mitglied mehr als zwei Stunden außerhalb des Studios aufhält, zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.

4. Mitgliedsbeiträge

(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden 14-tägig im Voraus für den jeweiligen Zeitraum zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Sollte ein Mitgliedsvertrag nicht am ersten eines Kalendermonats beginnen, wird der Betrag für die Nutzung 14 Tage später zur Zahlung fällig.

(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten, welche GATE 9 von der Bank für etwaige Rückbuchungen aufgrund mangelnder Deckung verrechnet werden, sind vom Mitglied zu tragen.

(3) Für die Neuausgabe des Mitgliedsbandes wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR 20,- an.

(4) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung

(1)Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum 30.06 und zum 31.12 eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Für die Mindestvertragsdauer ab Beginn des Mitgliedsvertrages verzichten die Vertragsparteien auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages. Der Mitgliedsvertrag kann daher erstmals frühestens zum Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Mitgliedsvertrag erst wieder zum 30.06 und zum 31.12 gekündigt werden.

(2) Das Mitglied kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welche mehr als 30 Kilometer vom Studio-Standort entfernt ist. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch während der Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegister nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

(3) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst und Wehrersatzdienst und vergleichbar schwerwiegenden Verhinderungsgründen sowie bei einer durchgehenden Ortsabwesenheit von mehr als 4 Wochen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Bindungsfrist (Punkt 5.1) verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

(4) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Bindungsfrist (Punkt 5.1) automatisch um diesen Zeitraum.

(5) Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Mitgliedsnummer schriftlich an GATE 9 Seestadt GmbH, Janis-Joplin-Promenade 26, AT-1220 Wien oder per Email an [email protected] zu erklären. 6. Konsumverbot; verbotene Gegenstände Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder verbotener Substanzen gemäß der von der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) herausgegebenen Verbotsliste. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7. Datenschutz

GATE 9 Seestadt GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Erfüllung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle ermächtigt das Mitglied GATE 9 ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

8. Parkplatznutzung

Sofern bei GATE 9 den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen ist nur auf die Dauer der Anwesenheit des Mitglieds im Studio gestattet und danach zu verlassen. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden. GATE 9 behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei dauerhaftem Wegfall der Parkmöglichkeiten besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.

9. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn GATE 9 das Mitglied auf die Änderungen hinweist und das Mitglied die neuen AGB ausdrücklich akzeptiert. Akzeptiert das Mitglied die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung oder widerspricht das Mitglied, ist GATE 9 berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch während Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft.

(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Mitglieds stehen, gegenüber GATE 9 aufrechnen. Diese Einschränkung der Aufrechnung gilt nicht im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von GATE 9.

(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Mitgliedervertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame/unklare Regelung durch das von ihnen Gewollte zu ersetzen/ergänzen.

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